E-Zigarette in Europa 2026: Stand der Regulierung, Land für Land
Veröffentlicht am 19. Juni 2026 · Aktualisiert am 10. September 2026

Im September 2026 ist die E-Zigarette in Europa keine regulatorische Grauzone mehr. Vier Länder verbieten Einweggeräte bereits, Irland hat sein Verbot für Januar 2027 beschlossen, Frankreich untersagt Nikotinbeutel und Irland besteuert Liquids pro Milliliter.
Dieser Artikel empfiehlt kein Gerät, sondern beschreibt die geltende Rechtslage. Kein Nikotinprodukt ist risikofrei, und das gesundheitspolitische Ziel bleibt der vollständige Verzicht auf Nikotin.
Die Welle der Einwegverbote
Belgien ging voran: Seit dem 1. Januar 2025 ist dort der Verkauf vollständig verwerfbarer E-Zigaretten untersagt, ein Novum in der Union.
Frankreich folgte mit dem Gesetz Nr. 2025-175 vom 24. Februar 2025, in Kraft seit dem 26. Februar. Sein Artikel L. 3513-5-1 erfasst vorbefüllte Geräte, die nicht nachgefüllt werden können, unabhängig vom Akku, und nimmt Kartuschen ausdrücklich aus.
- Belgien: Verkauf seit dem 1. Januar 2025 verboten.
- Frankreich: Verbot seit dem 26. Februar 2025 in Kraft.
- Vereinigtes Königreich: seit dem 1. Juni 2025 ist jedes Gerät verboten, das weder aufladbar noch nachfüllbar ist, nikotinfreie Varianten eingeschlossen.
- Bulgarien: ebenfalls ein Verbot, laut der Bewertung der Europäischen Kommission vom April 2026.
- Irland: Gesetz am 15. Juli 2026 ausgefertigt und am 24. Juli in Kraft getreten, doch sein Artikel 7 verschiebt das Verkaufsverbot um sechs Monate auf den 24. Januar 2027.
Diese Texte verbieten ein Format, nicht das Nikotin. Vorbefüllte Kartuschen bleiben in Frankreich und Belgien legal, und der Markt hat sich zu aufladbaren Geräten verschoben.
Was das EU-Recht bereits überall vorschreibt
Die Richtlinie 2014/40/EU, anwendbar seit dem 20. Mai 2016, regelt den gesamten Markt: höchstens 20 mg/ml Nikotin, 2 ml pro Tank, 10 ml pro Nachfüllflasche. Produkte werden vor dem Inverkehrbringen gemeldet, und grenzüberschreitende Werbung ist verboten.
Die delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100 ergänzte dies am 23. Oktober 2023 um das Verbot charakteristischer Aromen bei erhitztem Tabak. Die Empfehlung des Rates vom 3. Dezember 2024 fordert, rauchfreie Zonen auf Aerosole auszuweiten: sie ist nicht bindend, aber Spanien hat sie umgesetzt.
Nikotinbeutel: hier verboten, dort gedeckelt
Das Dekret Nr. 2025-898 vom 5. September 2025, am 6. September im französischen Amtsblatt veröffentlicht, verbietet in Frankreich orale Nikotinprodukte ab dem 1. April 2026, ausgenommen Entwöhnungsmedikamente und Kautabak.
Zwei Entscheidungen haben die Reichweite seither verändert. Am 22. Dezember 2025 setzte der Eilrichter des Conseil d'État das Dekret aus, soweit es Herstellung, Produktion und Ausfuhr verbietet (Nr. 509561). Am 13. Juli 2026 bestätigte der Conseil d'État in der Hauptsache die Verbote von Angebot, Abgabe, Erwerb und Gebrauch, legte dem Gerichtshof der Europäischen Union aber die Fragen zu Produktion, Transport, Einfuhr, Ausfuhr und Besitz nach den Artikeln 34, 35, 49 und 56 AEUV vor (Nr. 509446). Der Verkauf bleibt verboten, der industrielle Teil ist offen.
Anderswo gehen die Regelungen auseinander. Belgien verbietet diese Produkte seit dem 1. Juli 2023, die Niederlande seit dem 1. Januar 2025. Andere deckeln den Gehalt: Polen bei 20 mg je Gramm seit dem 5. Juli 2025, Italien bei 16,6 mg je Beutel seit dem 1. Januar 2026. Details in unserem eigenen Ratgeber.
Die Besteuerung, die nächste Baustelle
Seit dem 1. November 2025 erhebt Irland eine Verbrauchsteuer von 500 Euro je Liter Liquid, also 50 Cent je Milliliter oder 5 Euro für 10 ml. Der europäische Vorschlag vom 16. Juli 2025 würde diese Logik auf alle 27 Mitgliedstaaten ausweiten, vorbehaltlich der Einstimmigkeit: siehe die europäische Steuerreform.
Die wichtigsten Produktfamilien
- Pod mit vorbefüllten Kartuschen: aufladbarer Akku, Einwegkartusche. Dieses Format hat einen Teil des Einwegmarktes aufgenommen.
- Aufladbarer und nachfüllbarer Pod: Tank auf 2 ml begrenzt, Flasche auf 10 ml.
- Kit mit regelbarem Tank: Leistung und Luftzufuhr einstellbar.
- Erhitzter Tabak: rechtlich ein Tabakerzeugnis, seit 2023 ohne charakteristisches Aroma.
Die WHO hält fest, dass die E-Zigarette als Konsumprodukt ihre Wirksamkeit für den Rauchstopp auf Bevölkerungsebene nicht belegt hat und dass Mischkonsum mindestens so gefährlich ist wie Rauchen allein. Die Bewertung der Kommission weist in dieselbe Richtung: nur 21 % der Befragten des Eurobarometers 2023 gaben an, nach dem Umstieg auf die E-Zigarette ganz mit dem Tabak aufgehört zu haben. Unser Dossier zum Rauchstopp listet die Methoden auf. In Frankreich ist Tabac Info Service unter 39 89 erreichbar.
Was 2026 vorbereitet wird
Am 2. April 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die Bewertung ihres Tabakrechtsrahmens: Das Rauchen ist in der Union seit 2012 von 28 % auf 24 % gesunken. Das Dokument hält fest, dass etwa einer von fünf Konsumenten von Tabak- und Nikotinprodukten im Alter von 15 bis 19 Jahren mit dem regelmäßigen Gebrauch von E-Zigaretten begann. Für 2026 ist eine Neufassung angekündigt, im Sinne der rauchfreien Generation. Die WHO Europa stellte am 8. Oktober 2025 fest, dass 14,3 % der 13- bis 15-Jährigen dampfen, gegenüber 4,6 % der Erwachsenen.
Quellen
- Einweg, Frankreich: Gesundheitsgesetzbuch, Art. L. 3513-5-1
- Einweg, Belgien: konsolidierter Königlicher Erlass
- Einweg, Vereinigtes Königreich: GOV.UK
- Einweg, Irland: Single-Use Vapes Act 2026, Oireachtas-Dossier, Inkrafttreten
- Orales Nikotin, Frankreich: Dekret Nr. 2025-898
- Französische Verfahren: Conseil d'État, 22. Dezember 2025, Nr. 509561 und 13. Juli 2026, Nr. 509446
- Beutel, Belgien und Niederlande: Königlicher Erlass vom 14. März 2023, Stb. 2024, 292
- Beutel, Polen und Italien: Dz.U. 2025 poz. 799, Gesetz Nr. 199/2025
- EU-Regeln: Europäische Kommission, delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100
- Aerosolfreie Zonen: Empfehlung des Rates
- Bewertung 2026: SWD(2026) 111, Pressemitteilung
- Besteuerung: europäischer Vorschlag, irischer Satz
- Gesundheit: WHO, WHO Europa
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